Meldestelle

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, dass der Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Die hinweisgebenden Personen sind durch das Gesetz davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei NUHA GmbH & Co. KG oberste Priorität.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu erfahren und dieses zu unterbinden bzw. den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.


Wie wird Ihre Meldung bearbeitet?

Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von unserer internen Meldestelle bestätigt. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nimmt unsere interne Meldestelle Kontakt zu Ihnen auf. Daher bitten wir Sie, auch bei einer anonymen Hinweisabgabe eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen.

Ergibt eine erste Prüfung und Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß, wird eine weitere Untersuchung zum gemeldeten Sachverhalt durch uns eingeleitet.

Nach Auswertung der der Ergebnisse dieser Untersuchung werden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.


Information zum Umgang mit Ihren Daten

Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber*in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.


Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:

Per E-Mail an: meldestelle@nuhabau.de      

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: 

NUHA GmbH & Co. KG
Interne Meldestelle nach dem HinSchG
Gladbecker Str. 3
40472 Düsseldorf

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